Sonstiges


Kosten

Die Kosten können ggf. vom Jugendamt übernommen werden. Nach den neuen Richtlinien haben Kinder ab ihrem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche.

Für die Verpflegung zahlen die Eltern einen monatlichen Unkostenbeitrag an mich. Hygieneprodukte wie Windeln, Feuchttücher, Creme, usw. bringen die Eltern mit, so werden die Kinder mit den gewohnten Produkten gepflegt und Unverträglichkeit können vermieden werden.